Elternbeirat

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
miteinander reden und handeln fördert die Gemeinschaft und den Zusammenhalt unserer Schule. Der neu gewählte Elternbeirat versteht sich als Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer. Wir freuen uns auf eine rege Zusammenarbeit mit Ihnen.

Sie können den Elternbeiratsvorsitzenden Herrn Topp unter folgender Emailadresse kontaktieren: ebv@hebelschule-gottmadingen.de

Aufgaben des Elternbeirats

Liebe Elternbeiräte,

um Ihnen im neuen Amt einen leichteren Einstieg zu verschaffen, erhalten Sie auf dieser Seite Informationen, die bei Fragen zu grundsätzlichen Themen weiterhelfen sollen. Unter anderem werden Ihre Aufgaben, sowie Rechte und Pflichten als Elternbeirat beschrieben und erläutert.

Eure Elternbeiratsvorsitzenden

Die Verteilung der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule wird im Grundgesetz geregelt. Die Schulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der im Schulgesetz festgelegt ist. Weil Bildung und Erziehung nicht voneinander zu trennen sind, erlangt eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besondere Bedeutung. Aus diesem Grund wird auf Elternmitarbeit an unserer Schule großen Wert gelegt.

In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer Klasse Elternvertreter, die Schulelternvertreter Elternbeirat und der Schulelternsprecher Elternbeiratsvorsitzender. Der Elternbeiratsvorsitzende hat auch den stellvertretenden Vorsitz in der Schulkonferenz.

Aus einzelnen Klassen werden aus den Eltern Ihre Klassenelternvertreter gewählt. Diese sind Mitglieder im Elternbeirat. Diese Elternbeiräte wählen aus Ihren Reihen den Elternbeiratsvorsitzenden. Seine Aufgaben liegen darin, die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und der Öffentlichkeit zu vertreten.

Das wichtigste schulinterne Gremium ist die Schulkonferenz, deren Vertreter auch aus den Reihen der Elternbeiräte gewählt werden.  Die Elternmitwirkung kann in den verschiedenen Rollen folgende Aufgaben beinhalten:

Mitwirkung im Elternbeirat

  • Förderung der Anteilnahme der Eltern an der Schule
  • Wahrung und Pflege von Interesse und Verantwortung der Eltern für die    Erziehung der Kinder
  • Gelegenheit zur Information und Aussprache der Elternschaft
  • Mitarbeit an Verbesserung der Schulverhältnisse
  • Beratung von Wünschen, Anregungen und Vorschläge der Eltern und ggf. deren Weiterleitung an die Schulleitung
  • Eintreten der schulischen Belange beim Schulträger, bei der Schulaufsicht und in der Öffentlichkeit im Rahmen der elterlichen Mitverantwortung
  • Maßnahmen im Bereich Jugendschutz und Freizeitgestaltung, soweit das Schulleben berührt wird.
  • Beratung bei Maßnahmen, die eine wesentliche Änderung des Schul- und Lehrbetriebes bewirken.

Mitwirkung als Klassenelternvertreter

  • Zusammenarbeit mit den Lehrern
  • Zusammenarbeit und Austausch mit den Eltern der Klasse
  • Stand der Entwicklung der Klasse
  • Organisation der Elternabende, Planung gemeinsamer Aktivitäten der Klasse etc.
  • Mitglied im Elternbeirat

Mitwirkung in der Schulkonferenz

  • Elternvertreter unterstützen das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrer und Eltern.
  • Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, wie Schulprofil, Schülermitverantwortung, Schulpatenschaften, etc…